[Dein Vorname Nachname] [Deine Straße und Hausnummer] [PLZ] [Ort] Top [Deine Top-Nr.] An die Hausverwaltung [Name der Hausverwaltung] [Straße und Hausnummer] [PLZ] [Ort] [Ort], am [Datum] Betreff: Mitteilung gemäß §16 Abs 2 WEG — Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge am Stellplatz [Nr.] Sehr geehrte Damen und Herren, als Wohnungseigentümer der Liegenschaft [Adresse der Liegenschaft], Top [Nr.], teile ich Ihnen hiermit gemäß §16 Abs 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in der Fassung der WEG-Novelle 2022 mit, dass ich beabsichtige, an meinem Kfz-Stellplatz Nr. [Stellplatz-Nr.] in der Tiefgarage/am Parkplatz eine Ladestation (Wallbox) für Elektrofahrzeuge installieren zu lassen. Die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge stellt gemäß der genannten Gesetzesbestimmung eine privilegierte Änderung dar. Folgende Maßnahme ist geplant: - Wallbox: [Hersteller und Modell, z.B. KEBA KeContact P30] - Ladeleistung: [11 kW / 22 kW] - Montageort: Stellplatz Nr. [Nr.] in der Tiefgarage - Kabelverlegung: Vom Verteilerkasten über [Beschreibung des Kabelwegs] zum Stellplatz - Ausführung durch: [Name des Elektroinstallateurs] Die Installation erfolgt fachgerecht durch einen konzessionierten Elektroinstallateur unter Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften und technischen Normen. Die Kosten der Installation trage ich zur Gänze selbst. Die Wallbox wird beim zuständigen Netzbetreiber ordnungsgemäß angemeldet. Gemäß §16 Abs 2 WEG ersuche ich Sie, diese Mitteilung an alle Wohnungseigentümer der Liegenschaft weiterzuleiten. Ich weise darauf hin, dass gemäß der gesetzlichen Regelung die Zustimmung als erteilt gilt, wenn innerhalb von zwei Monaten ab Zugang dieser Mitteilung kein berechtigter Einspruch erhoben wird. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich unter [Telefonnummer] oder per E-Mail an [E-Mail-Adresse]. Mit freundlichen Grüßen, _______________________________ [Dein Vorname Nachname] --- Quelle: wallbox-kosten.at/wallbox-eigentumswohnung/musterbrief/ Erstellt auf Basis der WEG-Novelle 2022 (§16 Abs 2 WEG) Keine Rechtsberatung — im Zweifel einen Rechtsanwalt konsultieren.