WEG-Novelle: Was sich für Wallboxen in Eigentumswohnungen ändert
Die WEG-Novelle stärkt das Recht auf eine Wallbox in der Eigentumswohnung. Erfahre, was du als Eigentümer jetzt tun kannst und welche Schritte nötig sind.
Die WEG-Novelle hat das Wohnungseigentumsrecht grundlegend verändert — zugunsten von E-Autofahrern. Als Wohnungseigentümer hast du jetzt ein deutlich gestärktes Recht, eine Wallbox in deinem Stellplatz oder deiner Tiefgarage zu installieren. Doch was bedeutet das konkret?
Dein Recht auf eine Wallbox
Seit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes gilt: Die Installation einer Wallbox am eigenen Stellplatz ist eine privilegierte Änderung. Das bedeutet:
- Du brauchst keine Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer
- Die Hausverwaltung kann die Installation nicht einfach blockieren
- Du musst die Maßnahme lediglich ankündigen und eine angemessene Frist abwarten
Was du trotzdem beachten musst
Auch wenn das Recht grundsätzlich auf deiner Seite ist, gibt es einige Punkte zu beachten:
1. Schriftliche Anzeige an die Hausverwaltung
Du musst die geplante Installation schriftlich anzeigen — mindestens 2 Monate im Voraus. In der Anzeige solltest du folgende Informationen aufnehmen:
- Art der geplanten Wallbox (Leistung, Modell)
- Geplanter Installationsort (Stellplatznummer)
- Voraussichtliche Kosten
- Name des ausführenden Elektrikers
Einen Musterbrief findest du auf unserer Website.
2. Duldungspflicht der anderen Eigentümer
Die anderen Eigentümer müssen die Installation grundsätzlich dulden, solange:
- Die Statik des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird
- Keine übermäßige Lärmbelästigung entsteht
- Die Brandschutzvorschriften eingehalten werden
- Die Kosten von dir getragen werden
3. Elektrotechnische Voraussetzungen
Bevor die Wallbox installiert wird, sollte ein Elektriker prüfen:
- Ist die Zuleitung zum Stellplatz ausreichend dimensioniert?
- Reicht die Anschlussleistung des Gebäudes?
- Ist ein Lastmanagement erforderlich (bei mehreren Wallboxen)?
Was tun, wenn die Hausverwaltung blockiert?
Leider kommt es in der Praxis vor, dass Hausverwaltungen die Installation verzögern oder ablehnen. In diesem Fall hast du mehrere Optionen:
- Schriftlich nachfassen — mit Verweis auf die gesetzliche Grundlage
- Eigentümerversammlung einberufen lassen
- Rechtsberatung in Anspruch nehmen — z.B. über die Arbeiterkammer
- Im äußersten Fall: Außerstreitverfahren beim Bezirksgericht
Detaillierte Tipps findest du in unserem Ratgeber Hausverwaltung blockiert.
Fazit
Die WEG-Novelle ist ein großer Schritt für E-Mobilität in Mehrparteienhäusern. Nutze dein Recht, informiere dich über die Besonderheiten in der Tiefgarage und hol dir ein kostenloses Angebot für die Installation.
Weiterlesen: Welche Förderungen für Mehrparteienhäuser verfügbar sind und was eine Wallbox-Installation kostet. Außerdem interessant: Die Installations-Checkliste für dein Erstgespräch mit dem Elektriker.