Förderung Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus

Bis zu €1.500 Zuschuss für Wallboxen im Mehrparteienhaus.

Update März 2026: Budget der Bundesförderung (eRide) ausgeschöpft

Registrierungen für die Bundesförderung E-Mobilität sind aktuell nicht mehr möglich. Bereits registrierte Anträge können weiterhin eingereicht werden. Landesförderungen laufen teilweise noch — alle Details hier.

Im Mehrparteienhaus gibt es deutlich höhere Förderungen als im Einfamilienhaus — bis zu €1.500 für die Basisinfrastruktur einer Gemeinschaftsanlage und €800 pro Ladepunkt bei Einzelanlagen. Der Schlüssel liegt in der Wahl zwischen Einzelanlage und Gemeinschaftsanlage. Hier erfährst du, welche Variante sich für dein Haus lohnt und wie du den maximalen Zuschuss holst.

Ob Eigentumswohnung in der Tiefgarage oder Stellplatz im Innenhof — die Förderung macht die Wallbox-Installation im Mehrparteienhaus deutlich günstiger. Besonders bei einer Gemeinschaftslösung mit mehreren Parteien sinken die Kosten pro Haushalt massiv.

Einzelanlage vs. Gemeinschaftsanlage: Förderung im Vergleich

Bei der Förderung im Mehrparteienhaus gibt es einen entscheidenden Unterschied: Installierst du eine eigene Wallbox nur für dich (Einzelanlage) oder wird die Ladeinfrastruktur für das gesamte Haus geplant (Gemeinschaftsanlage)? Die Förderhöhe unterscheidet sich deutlich.

Einzelanlage

Ein Eigentümer, ein Ladepunkt

Bundesförderung bis €800
+ Landesförderung €150–€500

Gesamt pro Ladepunkt bis €1.300
  • Eigener Antrag pro Eigentümer
  • Unabhängig von anderen Parteien
  • Schnellere Umsetzung möglich
Empfehlung

Gemeinschaftsanlage

Gemeinsame Infrastruktur für alle Parteien

Basisinfrastruktur (Bund) bis €1.500
+ pro Ladepunkt (Bund) bis €800
+ Landesförderung/LP €150–€500

Gesamt (z.B. 5 LP) bis €7.500
  • Deutlich höhere Gesamtförderung
  • Zukunftssicher für weitere Ladepunkte
  • Niedrigere Kosten pro Haushalt

Warum die Gemeinschaftsanlage fast immer günstiger ist

Bei einer Gemeinschaftsanlage wird die Basisinfrastruktur (Kabel, Verteiler, Lastmanagement) einmal verlegt und gefördert. Jeder neue Ladepunkt kann später einfach angeschlossen werden, ohne nochmal die gesamte Verkabelung neu zu machen. Die Förderung für die Basisinfrastruktur (bis €1.500) gibt es nur bei der Gemeinschaftsanlage — und sie senkt die Kosten für alle Beteiligten.

Wer beantragt die Förderung?

Einzelanlage: Du selbst

Wenn du als einzelner Eigentümer eine Wallbox an deinem Stellplatz installierst, beantragst du die Förderung selbst über umweltfoerderung.at. Du brauchst einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft (seit der WEG-Novelle 2022 reicht ein Mehrheitsbeschluss) und einen Kostenvoranschlag vom Elektriker.

WEG-Novelle 2022: Was hat sich geändert? →

Gemeinschaftsanlage: Hausverwaltung oder WEG

Bei einer Gemeinschaftsanlage stellt die Hausverwaltung oder die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) den Förderantrag. Das hat Vorteile: Die höhere Förderung für die Basisinfrastruktur kann nur über einen gemeinsamen Antrag abgeholt werden. Die Kosten werden auf alle beteiligten Parteien aufgeteilt.

Tipp: Wenn deine Hausverwaltung blockiert, hast du seit der WEG-Novelle 2022 ein Recht auf eine Lademöglichkeit. Mehr dazu in unserem Guide:

Hausverwaltung blockiert Wallbox? So gehst du vor →

Voraussetzungen für die MFH-Förderung

100% Ökostrom

Die Wallbox muss mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben werden — entweder über einen Ökostrom-Tarif oder eine PV-Anlage am Gebäude. Das gilt für Einzel- und Gemeinschaftsanlagen gleichermaßen.

Fachgerechte Installation

Die Installation muss durch einen konzessionierten Elektroinstallateur erfolgen. Im Mehrparteienhaus kommt oft noch ein Planungsbüro für die Leitungsführung dazu — besonders bei Gemeinschaftsanlagen in der Tiefgarage.

Antrag vor dem Kauf

Wie bei der EFH-Förderung gilt: Zuerst den Antrag auf umweltfoerderung.at registrieren, dann kaufen und installieren lassen. Das ist der häufigste Fehler — und er kostet dich die gesamte Förderung.

Beschluss der Eigentümergemeinschaft

Für die Installation im Mehrparteienhaus brauchst du einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Seit der WEG-Novelle 2022 reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss — die Zustimmung aller Eigentümer ist nicht mehr nötig.

Lastmanagement: Pflicht und Förderung

Ab 3 Ladepunkten an einem Hausanschluss ist ein dynamisches Lastmanagement in der Regel Pflicht. Es verteilt die verfügbare elektrische Leistung intelligent auf alle Ladepunkte — so wird der Hausanschluss nicht überlastet und du sparst dir einen teuren Anschluss-Upgrade.

Kosten und Förderung Lastmanagement

Typische Kosten Lastmanagement

€1.500–€3.000

Je nach Anzahl Ladepunkte und System

Förderung (als Teil der Basisinfrastruktur)

In €1.500 enthalten

Gemeinschaftsanlagen-Förderung

Das Lastmanagement ist bei der Gemeinschaftsanlage Teil der Basisinfrastruktur und damit durch die €1.500-Förderung abgedeckt. Bei einer Einzelanlage trägst du die Kosten selbst — ein weiterer Grund, warum die Gemeinschaftslösung fast immer günstiger ist.

Alles zum Thema Lastmanagement im Detail

Förderung im MFH beantragen: Schritt für Schritt

1

Eigentümergemeinschaft informieren

Bringe das Thema E-Ladeinfrastruktur in der nächsten Eigentümerversammlung ein. Kläre, ob eine Einzelanlage oder Gemeinschaftsanlage gewünscht ist. Ein Musterbrief hilft dir beim Einstieg.

2

Kostenvoranschlag einholen

Lass dir von einem Elektriker einen Kostenvoranschlag erstellen — idealerweise für beide Varianten (Einzel und Gemeinschaft). Über wallbox-kosten.at bekommst du bis zu 3 Angebote kostenlos.

3

Beschluss fassen

Hole den Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft ein. Seit der WEG-Novelle 2022 reicht die einfache Mehrheit. Bei einer Gemeinschaftsanlage klärt ihr auch die Kostenaufteilung.

4

Förderung registrieren

Registriere den Antrag auf umweltfoerderung.at — bei einer Einzelanlage du selbst, bei einer Gemeinschaftsanlage die Hausverwaltung. Danach die Landesförderung beantragen (falls vorhanden).

5

Installieren und Rechnungen einreichen

Erst nach der Registrierung darf installiert werden. Bewahre alle Rechnungen, das Prüfprotokoll und den Nachweis über den Ökostrom-Tarif auf. Die Auszahlung erfolgt in 4–8 Wochen.

Kostenvoranschlag fürs Mehrparteienhaus

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Du brauchst einen Kostenvoranschlag für den Förderantrag oder die Eigentümerversammlung? Über unser Formular bekommst du bis zu 3 kostenlose Angebote von Elektrikern in deiner Region.

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Projekt-Details

Gebäudetyp *
Wallbox-Leistung *
Kabellänge (optional)

Ungefähre Entfernung vom Sicherungskasten zum Wallbox-Standort

Zeitrahmen *

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Förderung für eine Wallbox im Mehrparteienhaus?

Die Bundesförderung beträgt bis zu €800 pro Ladepunkt für Einzelanlagen im MFH. Für Gemeinschaftsanlagen gibt es bis zu €1.500 für die Basisinfrastruktur. Dazu kommen je nach Bundesland noch Landesförderungen.

Was ist der Unterschied zwischen Einzel- und Gemeinschaftsanlage bei der Förderung?

Bei einer Einzelanlage beantragt jeder Eigentümer seine eigene Förderung (bis zu €800 pro Ladepunkt). Bei einer Gemeinschaftsanlage gibt es einen gemeinsamen Antrag mit höherer Förderung: bis zu €1.500 für die Basisinfrastruktur (Kabel, Verteiler, Lastmanagement).

Wer beantragt die Förderung im Mehrparteienhaus?

Bei einer Einzelanlage beantragt der jeweilige Wohnungseigentümer selbst. Bei einer Gemeinschaftsanlage kann die Hausverwaltung oder die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) den Antrag stellen. Der Antrag läuft dann über umweltfoerderung.at.

Ist ein Lastmanagement Pflicht im Mehrparteienhaus?

Ab 3 Ladepunkten an einem Hausanschluss ist ein Lastmanagement in der Regel vorgeschrieben. Es verteilt die verfügbare Leistung intelligent auf alle Ladepunkte und verhindert eine Überlastung. Die Kosten für das Lastmanagement sind ebenfalls förderfähig.

Kann ich die MFH-Förderung mit der Landesförderung kombinieren?

Ja, die Bundesförderung für Mehrparteienhäuser ist mit den meisten Landesförderungen kombinierbar. Die MFH-Beträge der Landesförderungen liegen je nach Bundesland bei €300 bis €500 pro Ladepunkt — zusätzlich zur Bundesförderung.

Hinweis: Stand: März 2026. Förderbeträge sind Richtwerte und können sich ändern. Die tatsächlichen Förderbeträge für Mehrparteienhäuser hängen von der Art der Anlage (Einzel/Gemeinschaft) und dem Bundesland ab. Prüfe die aktuellen Werte auf umweltfoerderung.at. wallbox-kosten.at übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der angegebenen Förderbeträge.

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