Hausverwaltung blockiert Wallbox: Was kannst du tun?
Deine rechtlichen Optionen wenn die Hausverwaltung sich querstellt.
Du willst eine Wallbox in deiner Eigentumswohnung installieren lassen, aber die Hausverwaltung stellt sich quer? Seit der WEG-Novelle 2022 brauchst du für eine Ladestation zum Langsamladen nicht mehr die aktive Zustimmung aller anderen.
In diesem Ratgeber zeigen wir dir, was die Hausverwaltung darf und was nicht, welche Schritte du unternehmen kannst und wie du auch ohne Konfrontation zu deiner Wallbox kommst.
Deine Rechtslage seit der WEG-Novelle 2022
Seit 1. Jänner 2022 ist eine Vorrichtung zum Langsamladen eine privilegierte Änderung (§ 16 Abs 2 WEG), und es gilt die Zustimmungsfiktion nach § 16 Abs 5 WEG (siehe WEG-Novelle 2022 und den Gesetzestext im RIS). Das bedeutet konkret:
Verständigen statt um Zustimmung bitten
Beim Langsamladen verständigst du die anderen Wohnungseigentümer schriftlich. Ihre aktive Zustimmung brauchst du nicht, solange niemand widerspricht.
Zustimmungsfiktion nach 2 Monaten
Widerspricht ein verständigter Miteigentümer nicht innerhalb von 2 Monaten nach Zugang deines Schreibens, gilt seine Zustimmung als erteilt. Das gilt nur fürs Langsamladen (laut Gesetzesmaterialien jedenfalls bis 5,5 kW).
Widerspruch: dann entscheidet das Gericht
Ein Widerspruch braucht keine Begründung. Widerspricht jemand, kannst du beim Gericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen. Bei Langsamladen hilft dir, dass die Zustimmung nicht wegen Unüblichkeit verweigert werden darf.
Was nach einem Widerspruch geprüft wird
Ein Widerspruch braucht keine Begründung. Er muss dir nur auf Papier oder in dauerhaft speicherbarer elektronischer Form zugehen. Beantragst du danach beim Gericht, die Zustimmung zu ersetzen, prüft das Gericht den Einzelfall nach § 16 Abs 2 WEG:
- -Keine Schädigung des Hauses
- -Keine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen, besonders der äußeren Erscheinung des Hauses
- -Keine Gefahr für die Sicherheit von Personen, des Hauses oder anderer Sachen
- ✓Die Zustimmung darf nicht deshalb verweigert werden, weil die Änderung unüblich sei
- ✓Laden mit 5,5 kW fällt laut den Erläuterungen eindeutig darunter
- !Eine wesentliche und dauernde Beeinträchtigung seines Objekts muss trotzdem niemand dulden
Schritt-für-Schritt: Wenn die Hausverwaltung blockiert
Bleib ruhig und geh strukturiert vor:
Schriftlich nachfassen, mit Bezug auf die WEG-Novelle
Erkläre der Hausverwaltung in einem zweiten Schreiben die Zustimmungsfiktion nach § 16 Abs 5 WEG und bitte um die Zustellanschriften der Miteigentümer. Nutze unseren Musterbrief als Vorlage.
Formulierungstipp: „Ich verweise auf mein Schreiben vom [Datum]. Die geplante Ladestation zum Langsamladen mit höchstens 5,5 kW ist eine privilegierte Änderung nach § 16 Abs 2 Z 2 WEG; für sie gilt die Zustimmungsfiktion nach § 16 Abs 5 WEG. Ich ersuche Sie um die Zustellanschriften der Wohnungseigentümer, damit ich sie verständigen kann."
Frist setzen (2 Wochen für die Anschriften)
Setze der Hausverwaltung eine Frist von 2 Wochen für die Zustellanschriften. Kommen sie nicht, schick die Verständigung an die Anschrift des Wohnungseigentumsobjekts jedes Miteigentümers.
Schlichtungsstelle, wo es eine gibt
In Wien ist die Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) auch für Angelegenheiten nach dem WEG zuständig. Frag bei einer Rechtsberatung, ob dein Fall dort oder direkt beim Gericht beginnt.
Im äußersten Fall: Gericht
Widerspricht ein Miteigentümer, kannst du beim Gericht beantragen, seine Zustimmung zu ersetzen. Das Gericht prüft den Einzelfall: keine Schädigung des Hauses, keine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen, keine Gefahr für die Sicherheit. Bei Langsamladen hilft dir, dass die Zustimmung nicht wegen Unüblichkeit verweigert werden darf.
Praxis-Tipps: So vermeidest du Eskalation
Bevor du zum Anwalt gehst: Ein persönliches Gespräch kostet wenig und kann ein Verfahren ersparen. Hier unsere Tipps:
Die Rechtslage erklären
Drucke den Gesetzestext von § 16 WEG aus, lege ihn deinem Schreiben bei und bitte um ein persönliches Gespräch.
Bringe ein konkretes Angebot mit
Ein detailliertes Angebot eines Elektrikers zeigt, dass du die Sache professionell angehst. Es zeigt, wer die Ladestation errichtet und wie das Kabel verlegt wird.
Verbünde dich mit anderen E-Auto-Besitzern
Wenn mehrere Eigentümer eine Wallbox wollen, steigt der Druck. Außerdem könnt ihr gemeinsam eine Gemeinschaftsanlage planen.
Eigentümerversammlung nutzen
Bringe das Thema Wallbox auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung. Dort kannst du direkt mit den anderen Eigentümern sprechen.
Weiterführende Informationen
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Was Kundinnen und Kunden sagen
Rückmeldungen von Haushalten, die über uns einen regionalen Elektrobetrieb bekommen haben.
„Bei uns in der Tiefgarage war die Installation nicht ganz trivial. Der vermittelte Betrieb hat sich mit der Hausverwaltung abgestimmt und alles sauber gelöst. Genau dafür braucht man einen Profi aus der Region.“
„Ich hatte vorher selbst drei Firmen angerufen und nie einen Rückruf bekommen. Über die Plattform ging es innerhalb von zwei Tagen. Der Elektriker aus der Region kannte sich auch mit der Förderung aus und hat beim Antrag geholfen.“
„Zwei Angebote bekommen, in Ruhe verglichen, entschieden. Die Kombination aus PV-Anlage und Wallbox rechnet sich bei uns schon nach wenigen Jahren. Die Vermittlung war kostenlos und ohne Druck.“
„Kurzes Formular ausgefüllt, Rückruf noch am selben Tag. Der Elektriker war pünktlich, die 11-kW-Wallbox lief nach drei Stunden. Preis wie im Angebot, keine Überraschungen.“
„Firmenwagen elektrisch, also musste daheim eine Wallbox her. Vom Ausfüllen der Anfrage bis zur Montage vergingen keine zehn Tage. Regionaler Betrieb, faire Preise, alles ordentlich dokumentiert für den Arbeitgeber.“
„Anfrage am Sonntagabend gestellt, am Montag hatten sich schon zwei Elektriker aus dem 22. Bezirk gemeldet. Die Wallbox für unser E-Auto war zwei Wochen später montiert. Unkomplizierter geht's nicht.“
„Wir wollten eigentlich nur eine Wallbox, der vermittelte Betrieb hat uns dann eine kombinierte Lösung mit PV-Anlage durchgerechnet. Das Angebot war fair, die Beratung ehrlich, jetzt laden wir großteils mit eigenem Sonnenstrom.“
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Quellen & weiterführende Informationen
- RIS: Wohnungseigentumsgesetz 2002, § 16
- Erläuterungen zur WEG-Novelle 2022 (1174 d.B.)
- Stadt Wien: Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Fehler gefunden? Schreib uns an info@wallbox-kosten.at, wir prüfen den Hinweis und korrigieren die Seite.
Häufig gestellte Fragen
Kann die Hausverwaltung meine Wallbox einfach ablehnen?
Nein. Über eine Änderung an deinem Objekt entscheiden die anderen Wohnungseigentümer, nicht die Hausverwaltung. Für eine Vorrichtung zum Langsamladen (laut Gesetzesmaterialien jedenfalls bis 5,5 kW) gilt seit der WEG-Novelle 2022 die Zustimmungsfiktion nach § 16 Abs 5 WEG: Wer nach schriftlicher Verständigung nicht binnen 2 Monaten widerspricht, gilt als zustimmend. Widerspricht ein Eigentümer, kann das Gericht seine Zustimmung ersetzen.
Was ist die Zustimmungsfiktion?
Wenn du jeden anderen Wohnungseigentümer schriftlich über deine Ladestation zum Langsamladen verständigst und keiner innerhalb von 2 Monaten nach Zugang widerspricht, gilt die Zustimmung als erteilt (§ 16 Abs 5 WEG). Ein Widerspruch braucht keine Begründung. Für Laden mit 22 kW gilt die Zustimmungsfiktion laut den Erläuterungen nicht, für 11 kW wohl auch nicht.
Brauche ich einen Anwalt?
Für die Verständigung der Miteigentümer nicht: Die Hausverwaltung bittest du um die Zustellanschriften, das Schreiben schickst du jedem Miteigentümer selbst. Widerspricht jemand und willst du seine Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen, lass dich rechtlich beraten. Ob deine Rechtsschutzversicherung das deckt, steht in deiner Polizze.
Was kostet ein Schlichtungsverfahren?
Das hängt vom Ort ab. In Wien ist die Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) auch für Angelegenheiten nach dem WEG zuständig. Ob es für dein Haus eine Schlichtungsstelle gibt und was ein Verfahren kostet, klärt eine Rechtsberatung.