Wallbox Genehmigung Österreich: Wann ist sie nötig?
Die Regeln für 11 kW vs. 22 kW einfach erklärt.
Die kurze Antwort: 11 kW = keine Genehmigung, nur Anmeldung. 22 kW = Genehmigung vom Netzbetreiber nötig. In der Eigentumswohnung kommt die Mitteilung an die Eigentümergemeinschaft dazu.
In diesem Ratgeber erklären wir dir genau, welche Genehmigungen du brauchst — je nach Wohnsituation und Ladeleistung. Den vollständigen Ablauf der Wallbox-Installation findest du auf unserer Hauptseite.
Kurzfassung
11 kW im EFH
Nur Anmeldung
22 kW
Genehmigung
Baugenehmigung
Nein
Übersicht: Wer braucht was?
Die Genehmigungspflicht hängt von zwei Faktoren ab: der Ladeleistung und deiner Wohnsituation. Die E-Control regelt die Rahmenbedingungen für Netzbetreiber-Genehmigungen. Hier die Übersicht:
| Situation | 11 kW | 22 kW |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | Anmeldung | Genehmigung |
| Eigentumswohnung (ETW) | Anmeldung + WEG-Mitteilung | Genehmigung + WEG-Mitteilung |
| Mietwohnung | Anmeldung + Vermieter-Zustimmung | Genehmigung + Vermieter-Zustimmung |
Wichtig zu wissen
Die 12-kW-Grenze bezieht sich auf die Anschlussleistung, nicht auf die tatsächliche Ladeleistung. Eine 11-kW-Wallbox liegt also immer unter der Grenze. Eine 22-kW-Wallbox, auch wenn sie auf 11 kW gedrosselt ist, braucht trotzdem die Genehmigung für 22 kW.
Bauliche Genehmigung: In den meisten Fällen nicht nötig
Eine Wallbox ist keine bauliche Anlage im Sinne der Bauordnung. In Österreich brauchst du daher keine Baugenehmigung für die Installation einer Wallbox — weder im Einfamilienhaus noch in der Eigentumswohnung.
Das gilt sowohl für Wandmontage als auch für Standsäulen (Stelen). Die Wallbox wird als technische Gebäudeausrüstung eingestuft, ähnlich wie ein Durchlauferhitzer oder eine Klimaanlage.
Sonderfall Denkmalschutz
Wenn dein Gebäude unter Denkmalschutz steht und die Wallbox-Installation die Fassade oder das äußere Erscheinungsbild verändert, brauchst du eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Das betrifft vor allem:
- → Sichtbare Kabelführung an der Außenfassade
- → Wandmontage an der Straßenseite
- → Standsäule im sichtbaren Bereich des Grundstücks
Tipp: In der Garage oder im Innenhof ist die Installation meist problemlos möglich, auch bei denkmalgeschützten Gebäuden.
Sonderfall Eigentumswohnung
Seit der WEG-Novelle 2022 hast du als Wohnungseigentümer in Österreich das Recht, eine Wallbox zu installieren. Die Eigentümergemeinschaft kann das nicht mehr verhindern — muss aber schriftlich informiert werden.
Schriftliche Mitteilung an die Hausverwaltung
Du informierst die Hausverwaltung bzw. die Eigentümergemeinschaft über dein Vorhaben. Ein Musterbrief hilft dabei.
Einspruchsfrist: 2 Monate
Die Gemeinschaft hat 2 Monate Zeit, Einspruch gegen den geplanten Installationsweg zu erheben — nicht gegen die Installation selbst.
Installation beauftragen
Nach Ablauf der Frist (oder bei Zustimmung) kannst du die Installation starten.
Alle Details zur WEG-Novelle, einen Musterbrief und Tipps für die Eigentümergemeinschaft findest du auf unserer Seite Wallbox in der Eigentumswohnung.
Sonderfall Mietwohnung
Als Mieter brauchst du die Zustimmung deines Vermieters, bevor du eine Wallbox installieren lässt. Anders als in der Eigentumswohnung gibt es hier (noch) kein gesetzliches Recht auf eine Ladestation.
Das spricht dafür
- ✓ Wertsteigerung der Immobilie für den Vermieter
- ✓ Du trägst die Kosten
- ✓ Zukunftssichere Ausstattung
Das musst du klären
- → Wer zahlt die Installation?
- → Was passiert beim Auszug? (Rückbau?)
- → Stromabrechnung: eigener Zähler?
Mehr zum Thema Wallbox als Mieter findest du in unserem Ratgeber Wallbox in der Mietwohnung.
Was kostet die Genehmigung?
Die meisten Genehmigungen sind kostenlos oder kosten nur eine geringe Gebühr. Hier die Übersicht:
| Position | Kosten | Wann fällig? |
|---|---|---|
| Anmeldung 11 kW | €0 (kostenlos) | Immer |
| Genehmigung 22 kW | €0–€100 | Bei 22-kW-Wallbox |
| Netzverträglichkeitsprüfung | €50–€200 | Bei 22 kW, nicht immer |
| Denkmalschutz-Genehmigung | €50–€300 | Nur bei Denkmalschutz |
Die Genehmigungskosten sind also überschaubar. Die eigentlichen Installationskosten machen den größten Teil der Gesamtkosten aus. Mehr zur Anmeldung findest du auf unserer Seite Wallbox beim Netzbetreiber anmelden.
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Quellen & weiterführende Informationen
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für eine 11-kW-Wallbox eine Genehmigung?
Nein. Für eine 11-kW-Wallbox brauchst du in Österreich keine Genehmigung — nur eine einfache Anmeldung beim Netzbetreiber. Das erledigt in der Regel dein Installateur. Du kannst mit der Installation sofort beginnen.
Brauche ich eine Baugenehmigung für die Wallbox?
In den allermeisten Fällen: Nein. Eine Wallbox ist keine bauliche Anlage und erfordert keine Baugenehmigung. Ausnahme: Wenn du an einem denkmalgeschützten Gebäude die Fassade veränderst, brauchst du eventuell eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.
Was kostet die Genehmigung für eine 22-kW-Wallbox?
Die Genehmigung selbst ist bei den meisten Netzbetreibern kostenlos oder kostet eine geringe Bearbeitungsgebühr (€0–€100). Falls eine Netzverträglichkeitsprüfung nötig ist, können zusätzlich €50–€200 anfallen.
Kann die Genehmigung für 22 kW abgelehnt werden?
Ja, theoretisch kann der Netzbetreiber die Genehmigung verweigern, wenn das lokale Stromnetz die Belastung nicht verträgt. In der Praxis wird meist eine Drosselung auf 11 kW oder ein dynamisches Lastmanagement als Alternative vorgeschlagen.
Brauche ich in der Eigentumswohnung eine Genehmigung?
Zusätzlich zur Netzbetreiber-Anmeldung musst du die Eigentümergemeinschaft schriftlich informieren (WEG-Novelle 2022). Die Gemeinschaft kann die Installation nicht verhindern, hat aber ein Einspruchsrecht bezüglich des Installationsweges. Details findest du auf unserer Seite zur Wallbox in der Eigentumswohnung.