News · aktualisiert 21. Oktober 2026 · 13 Min. Lesezeit

Leistungspreis ab 2027: Was er für deine Wallbox bedeutet

Ab Ende 2027 zählt beim Netzentgelt deine höchste Viertelstunde. Was das für 11-kW-Laden heißt, mit Rechenbeispielen. Jetzt Ladeleistung planen lassen.

Weißes Elektroauto lädt in der Abenddämmerung an einer Wallbox an der Hauswand eines österreichischen Einfamilienhauses, daneben ein offener Zählerkasten mit digitalem Stromzähler, Berge im Hintergrund

Beim Netzentgelt zählt künftig nicht mehr nur, wie viele Kilowattstunden du beziehst, sondern auch deine höchste Leistung: Verrechnet wird der höchste Viertelstundenwert jedes Monats am Hauptzählpunkt. Für Haushalte gilt das laut Grundsatzverordnung grundsätzlich ab 1. Dezember 2027; je nach Netzbereich kann es früher oder später losgehen, spätestens ab 1. Juli 2028. Wer sein E-Auto ungesteuert mit 11 kW lädt, zahlt laut einer Simulation der E-Control in der Endstufe rund 21 % mehr Netzentgelt als heute. Wer dem Netzbetreiber erlaubt, einen Teil der Leistung zeitweise einzuschränken, zahlt dagegen weniger, im E-Control-Beispiel mit flexibler Entnahme 8,5 % weniger.

Grundlage sind das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) der E-Control, die am 12. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde. Die konkreten Beträge pro kW legt erst die Tarifverordnung (SNE-T-V) fest, die noch aussteht. Alle Zahlen in diesem Artikel sind deshalb vorläufig (Stand 21.10.2026): Die Beispielrechnungen beruhen auf einer Simulation, die die E-Control am 14.7.2026 zum damaligen Entwurf vorgestellt hat.

Für deine Wallbox heißt das: Entscheidend ist künftig nicht mehr nur, wie viel du lädst, sondern wie schnell. Eine 11-kW-Wallbox ist weiterhin sinnvoll, sie sollte aber ihre Leistung begrenzen und mit dem restlichen Haushalt abstimmen können. Wir zeigen dir, wie der Leistungspreis funktioniert, rechnen vier Szenarien durch und sagen dir, was eine Wallbox ab 2027 können sollte.

Kurz-Antwort: Leistungspreis und Wallbox auf einen Blick

FrageAntwort (vorläufig, Stand 21.10.2026)
Ab wann?Verordnung gilt ab 1. Jänner 2027; Leistungspreis nach Monatsspitze für Haushalte grundsätzlich ab 1. Dezember 2027, je Netzbereich früher oder später, spätestens ab 1. Juli 2028
Was wird gemessen?Höchster 15-Minuten-Leistungswert pro Monat am Hauptzählpunkt
Mindestens verrechnet2 kW (Netzebene 7)
Preis über 10 kWEigener, höherer Preis; in der E-Control-Simulation doppelt so hoch
Flexible LeistungVoraussichtlich nur 25 % des Leistungspreises, Netzbetreiber darf bis zu 2 × 2 Stunden pro Tag einschränken
Endstufe laut E-Control-Simulation (Österreich-Schnitt)33,82 €/kW/Jahr bis 10 kW, 67,64 €/kW/Jahr darüber, Arbeitspreis 4,53 ct/kWh
Startwert laut E-Control (Juli 2026)rund 19 €/kW, je Netzbereich etwa 15 bis 26 €/kW (illustrativ)
E-Auto 7.000 kWh, 11 kW ungesteuert+21 % Netzentgelt (Endstufe)
E-Auto 7.000 kWh, flexible Entnahme−8,5 % Netzentgelt (Endstufe)
Verbindliche WerteTarifverordnung (SNE-T-V), steht noch aus
  • Ungesteuertes Laden mit voller Leistung wird teurer.
  • Begrenzte Ladeleistung, Lastmanagement oder flexible Entnahme können das Netzentgelt unter das heutige Niveau drücken.
  • Rund drei Viertel aller Zählpunkte zahlen laut E-Control-Simulation künftig weniger, rund 23 % mehr, vor allem bei hohen Spitzen wie ungesteuerter E-Mobilität.

Was ist der Leistungspreis beim Netzentgelt?

Der Leistungspreis ist ein Teil des Netznutzungsentgelts, der sich nach deiner höchsten Viertelstundenleistung im Monat richtet. Laut Grundsatzverordnung wird diese Leistung am Hauptzählpunkt gemessen und mit dem Monatsleistungspreis multipliziert. Bisher zahlen Haushalte eine Pauschale, ein Messentgelt und einen Arbeitspreis je kWh; Pauschale und Messentgelt fallen laut E-Control weg.

Bisher entfielen bei Haushalten laut E-Control rund 90 % der Netzkosten auf den Arbeitspreis und rund 10 % auf eine Pauschale. Innerhalb von drei Jahren soll das Verhältnis von Arbeitspreis zu Leistungspreis schrittweise auf 50:50 umgestellt werden. Die E-Control betont, dass die Umstellung erlösneutral ist: Die Netzbetreiber nehmen insgesamt nicht mehr ein, die Kosten werden nur anders auf die Kunden verteilt.

Wie wird die Leistung gemessen?

Dein Smart Meter speichert die durchschnittliche Leistung jeder Viertelstunde. Für jeden Monat zählt die Viertelstunde mit dem höchsten Wert. Kurze Spitzen von wenigen Minuten, etwa beim Einschalten eines Geräts, führen laut E-Control nicht automatisch zu einem höheren Abrechnungswert, weil der Mittelwert der Viertelstunde zählt. Lädt das E-Auto aber eine ganze Viertelstunde lang mit 11 kW, während der Backofen läuft, legt genau dieser Moment deinen Leistungspreis für den ganzen Monat fest. Mehr zum Zähler selbst findest du in unserem Beitrag Smart Meter & Wallbox.

Warum ist die Grenze bei 10 kW so wichtig?

Auf der Netzebene 7 (Haushalte) gibt es laut Grundsatzverordnung zwei Preisstufen: einen Monatsleistungspreis für den Teil der Leistung bis 10 kW und einen eigenen für alles darüber. In der E-Control-Simulation ist der Preis über 10 kW doppelt so hoch (67,64 statt 33,82 €/kW/Jahr in der Endstufe). Eine Wallbox mit 11 kW plus Haushaltsgeräte landet schnell über dieser Grenze. Eine 22-kW-Wallbox liegt mit voller Leistung immer darüber, mehr dazu im Vergleich 11 kW vs. 22 kW.

Was ist die Mindestleistung von 2 kW?

Verrechnet werden laut Grundsatzverordnung auf Netzebene 7 mindestens 2 kW, ausgenommen Kleinstanschlüsse. Auch ein sehr sparsamer Haushalt zahlt also einen Sockelbetrag.

Für bestehende Anschlüsse ordnet die E-Control zunächst allen Kundinnen und Kunden 10 kW netzwirksame Leistung für den Bezug zu. Wer 2026 tatsächlich höhere Spitzen hatte, muss dafür laut E-Control nicht nachzahlen.

Was ist die flexible Entnahme und warum ist sie für E-Autos interessant?

Bei der flexiblen Entnahme verpflichtest du dich gegenüber dem Netzbetreiber, einen vereinbarten Teil deiner Leistung bei hoher Netzbelastung einschränken zu lassen. Laut Grundsatzverordnung muss dieser Teil mindestens 4 kW betragen, und auf Netzebene 7 bleiben dir mindestens 4 kW garantiert, außer du machst die gesamte Leistung flexibel. Für den flexiblen Teil zahlst du laut E-Control voraussichtlich nur 25 % des regulären Leistungspreises; die genaue Höhe legt die Tarifverordnung fest.

Im Gegenzug darf der Netzbetreiber den flexiblen Teil auf Netzebene 7 an bis zu zwei Zeiträumen von je zwei Stunden pro Tag um bis zu 100 % einschränken: zu festen Zeiten oder, wenn er das technisch unterstützt und du es verlangst, dynamisch mit Ankündigung bis 6 Uhr des Vortags. Die festen Zeitfenster darf er höchstens zweimal im Kalenderjahr verlegen.

Auf Netzebene 6 und 7 muss der Netzbetreiber eine solche Vereinbarung auf Kundenwunsch abschließen. Sie wird grundsätzlich auf zehn Jahre geschlossen; dein Recht, den Netzzugangsvertrag ordentlich zu kündigen, bleibt davon unberührt. Beziehst du trotz Einschränkung Strom, kann eine Überschreitungspönale anfallen, deren Höhe ebenfalls die Tarifverordnung festlegt.

Für ein E-Auto, das ohnehin viele Stunden in der Garage steht, passt das gut. Wichtig ist nur, dass die Wallbox die Vorgabe des Netzbetreibers auch technisch umsetzen kann.

Ob deine Wallbox ab 2027 gedrosselt oder per Lastmanagement gesteuert werden kann, sieht ein Elektriker am Zählerkasten in wenigen Minuten.

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Was kostet das Laden mit 11 kW in der Endstufe? Vier Rechenbeispiele

Die folgenden Beispiele zeigen das Netznutzungsentgelt (ohne Energiepreis, Steuern und Abgaben) für einen Haushalt mit E-Auto und 7.000 kWh Jahresverbrauch, wie im E-Control-Musterkunden. Wir nutzen die Endstufe der E-Control-Simulation vom Juli 2026 im Österreich-Schnitt und rechnen statisch, also so, als wäre die Monatsspitze jeden Monat gleich hoch. Das ist eine vereinfachte Annahme, die echten Werte hängen von deinem Netzbereich und der Tarifverordnung ab.

Ausgangslage heute: 7.000 kWh × 7,36 ct = 515,20 € plus 54 € Pauschale plus 28,80 € Messentgelt = 598,00 € pro Jahr.

Ab der Endstufe: Arbeitspreis 7.000 kWh × 4,53 ct = 317,10 €, dazu der Leistungspreis je nach Monatsspitze.

SzenarioMonatsspitzeLeistungspreis/JahrNetzentgelt/JahrÄnderung zu heute
A: 11 kW ungesteuert11 kW405,84 €722,94 €+20,9 %
B: 11 kW mit Lastmanagement, Spitze auf 7 kW begrenzt7 kW236,74 €553,84 €−7,4 %
C: 3,7 kW einphasig plus Haushalt5 kW169,10 €486,20 €−18,7 %
D: 11 kW, davon 4 kW garantiert und 7 kW flexibel11 kW194,47 €511,57 €−14,5 %

Wie kommen die Zahlen zustande?

  • Szenario A: 10 kW × 33,82 € + 1 kW × 67,64 € = 405,84 €. Das Ergebnis von rund +21 % deckt sich mit dem E-Control-Musterkunden „E-Mobilität ohne Verhaltensanpassung”.
  • Szenario B: 7 kW × 33,82 € = 236,74 €. Ein dynamisches Lastmanagement hält die Summe aus Wallbox und Haushalt unter 7 kW, das Auto lädt dafür etwas länger.
  • Szenario C: 5 kW × 33,82 € = 169,10 €. Eine einphasige Ladung mit 3,7 kW plus Grundlast im Haus. Ob das über Nacht reicht, hängt von deiner Tagesstrecke ab, mehr dazu unter Wallbox ohne Starkstrom.
  • Szenario D: 4 kW × 33,82 € + 7 kW × 33,82 € × 25 % = 194,47 €. Vereinfacht gerechnet: Die 25 % sind der Anteil, den die E-Control erwartet, und wie flexible Leistung und die Stufe über 10 kW zusammenspielen, legt erst die Tarifverordnung fest. Die E-Control selbst kommt in ihrer Simulation für den Musterkunden mit flexibler Entnahme auf −8,5 %; dieser offizielle Wert ist der verlässlichere Richtwert.

Was gilt im ersten Jahr 2027?

Die Endstufe kommt nicht sofort. Von 1. Jänner bis 30. November 2027 sieht die Grundsatzverordnung für Kunden, deren Leistung bisher nicht gemessen wird, statt eines kW-Preises einen Pauschalbetrag je Zählpunkt als Monatsleistungspreis vor. Die Netzbetreiber müssen der E-Control bis 11. November 2026 darlegen, ab wann sie nach der neuen Struktur abrechnen können; die Zeitpunkte lassen sich je Netzbereich zwischen 1. Jänner 2027 und 30. Juni 2028 anpassen. Laut Wiener Stadtwerke ist dafür noch heuer eine Novelle der Grundsatzverordnung geplant.

Für die erste Stufe des kW-Preises nannte die E-Control im Juli 2026 rund 19 €/kW als Größenordnung, je Netzbereich etwa 15 bis 26 €/kW. Das sind ausdrücklich illustrative Überlegungen und keine fixen Tarifwerte. In den Zwischenstufen fallen die Unterschiede laut E-Control milder aus als in der Tabelle oben. Die Richtung bleibt aber gleich: Hohe kurze Spitzen werden teurer, gleichmäßiger Bezug wird belohnt.

Und mit 22 kW?

Mit einer ungedrosselten 22-kW-Wallbox und einem Auto, das mit 22 kW lädt, würde die Monatsspitze in der Endstufe mindestens 22 kW betragen: 10 kW × 33,82 € + 12 kW × 67,64 € = 1.149,88 € Leistungspreis pro Jahr, fast dreimal so viel wie bei 11 kW. Für Privathaushalte spricht damit noch mehr für 11 kW. Wenn du deine Ladekosten insgesamt überschlagen willst, nutze den Stromkosten-Rechner.

Wann lohnt sich Lastmanagement für die Wallbox?

Lastmanagement lohnt sich, sobald der Leistungspreis gilt, immer dann, wenn deine Wallbox gleichzeitig mit anderen großen Verbrauchern läuft: Wärmepumpe, Herd, Durchlauferhitzer oder ein zweites E-Auto. Ein dynamisches Lastmanagement misst den Gesamtverbrauch am Hausanschluss und regelt die Wallbox herunter, sobald die eingestellte Grenze erreicht ist. So bleibt die Monatsspitze niedrig, ohne dass du daran denken musst.

Ein statisches Lastmanagement setzt dagegen nur eine feste Obergrenze für die Wallbox. Das ist günstiger, nutzt aber freie Leistung nicht aus. Wie beide Varianten im Detail funktionieren, erklären wir auf der Seite Lastmanagement für die Wallbox und für Wohnanlagen im Beitrag Lastmanagement im Mehrparteienhaus.

Ein Nebeneffekt: Wer schon jetzt über eine Verstärkung des Hausanschlusses nachdenkt, kann mit Lastmanagement unter Umständen darauf verzichten. Die Abwägung findest du im Beitrag Hausanschluss erhöhen für Wallbox und Wärmepumpe.

Wann sollte ich ab 2027 laden?

Zusätzlich zum Leistungspreis sieht die Grundsatzverordnung für Netzebene 7 zeitvariable Arbeitspreise vor:

  • SNAP (Sommer-Nieder-Arbeitspreis): 1. April bis 30. September, jeweils 10 bis 16 Uhr, reduzierter Arbeitspreis. Den SNAP gibt es seit dem Frühjahr 2026, derzeit mit 20 % Abschlag auf den Netz-Arbeitspreis.
  • WiNAP (Winter-Nieder-Arbeitspreis): 1. Oktober bis 31. März, jeweils 23 bis 5 Uhr, reduzierter Arbeitspreis, erstmals ab Oktober 2027.

Die tatsächliche Höhe der Abschläge legt die Tarifverordnung fest. Für dein E-Auto heißt das: im Sommer mittags laden, idealerweise mit PV-Überschuss, im Winter in der Nacht. Wer zusätzlich mit niedriger Leistung lädt, spart auf beiden Seiten. Passende Stromtarife vergleichen wir im Beitrag Autostrom-Tarife Österreich.

Was muss eine Wallbox ab 2027 können?

Damit du vom neuen Tarifsystem profitierst, sollte deine Wallbox Folgendes beherrschen:

  1. Ladeleistung frei begrenzen: Eine fest einstellbare Obergrenze, etwa 7 kW statt 11 kW, ist die einfachste Stellschraube.
  2. Lastmanagement anbinden: Ein externer Zähler am Hausanschluss oder eine Schnittstelle zum Energiemanager, damit die Wallbox auf den restlichen Verbrauch reagiert.
  3. Zeitsteuerung: Laden in den SNAP- und WiNAP-Fenstern oder nach Tarif.
  4. Steuerbarkeit von außen: Bei der flexiblen Entnahme mit festen Zeitfenstern reicht eine Zeitsteuerung; bei der dynamischen Variante kündigt der Netzbetreiber die Einschränkung bis 6 Uhr des Vortags an. Frag beim Kauf nach einem Steuereingang und offenen Protokollen.
  5. Einphasiges Laden: Manche Wallboxen schalten automatisch zwischen ein- und dreiphasig um und können so auch mit sehr niedriger Leistung laden.

Ob sich eine ältere Wallbox über ein separates Lastmanagement nachrüsten lässt, klärt ein Elektriker vor Ort.

Muss ich meine Wallbox beim Netzbetreiber neu anmelden?

Die Grundsatzverordnung regelt, wie die Netzentgelte berechnet werden, nicht die Anmeldung von Ladeeinrichtungen. Wofür eine Meldung oder Genehmigung nötig ist, steht weiterhin in den Bedingungen deines Netzbetreibers. Für bestehende Anschlüsse gibt es laut E-Control durch die Umstellung keine Nachverrechnungen. Wer eine neue Wallbox plant, sollte die Ladeleistung schon bei der Anmeldung beim Netzbetreiber mit Blick auf den Leistungspreis festlegen. Eine flexible Entnahme vereinbarst du separat mit deinem Netzbetreiber.

FAQ zum Leistungspreis ab 2027

Was ist der Leistungspreis beim Strom? Ein Teil des Netzentgelts, der sich nach deiner höchsten 15-Minuten-Leistung im Monat richtet. Für Haushalte gilt er grundsätzlich ab 1. Dezember 2027, je nach Netzbereich spätestens ab 1. Juli 2028; Pauschale und Messentgelt entfallen dafür.

Wird das Laden des E-Autos ab 2027 teurer? Nur wenn du ungesteuert mit voller Leistung lädst. Die E-Control rechnet in ihrer Simulation für ein E-Auto mit 7.000 kWh und 11 kW in der Endstufe mit +21 % Netzentgelt, mit flexibler Entnahme mit −8,5 %.

Wie hoch ist der Leistungspreis pro kW? Verbindlich ist das erst mit der Tarifverordnung, die noch aussteht. Die E-Control nannte im Juli 2026 für die Endstufe im Österreich-Schnitt 33,82 €/kW/Jahr bis 10 kW und 67,64 €/kW/Jahr darüber, als Startwert rund 19 €/kW (je Netzbereich etwa 15 bis 26 €/kW).

Lohnt sich ab 2027 noch eine 22-kW-Wallbox? Für Privathaushalte kaum. Über 10 kW ist der Leistungspreis in der E-Control-Simulation doppelt so hoch, und eine 22-kW-Wallbox bringt nur etwas, wenn das Auto an Wechselstrom überhaupt mit 22 kW laden kann.

Was bringt Lastmanagement beim Leistungspreis? Es verhindert, dass Wallbox und Haushaltsgeräte gleichzeitig eine hohe Spitze erzeugen. In unserem Beispiel sinkt das Netzentgelt bei einer Spitze von 7 statt 11 kW um rund 169 € pro Jahr.

Was ist flexible Entnahme? Ein Teil deiner Leistung (mindestens 4 kW), den der Netzbetreiber an bis zu zwei Zeiträumen von je zwei Stunden täglich einschränken darf. Dafür zahlst du für diesen Teil voraussichtlich nur 25 % des Leistungspreises.

Wann werden die endgültigen Netztarife 2027 veröffentlicht? Die Grundsatzverordnung ist seit 12. Oktober 2026 kundgemacht und legt die Struktur fest. Die konkreten Beträge je Netzbereich folgen mit der Systemnutzungsentgelte-Tarifverordnung, die noch aussteht. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald sie vorliegt.

Fazit: Ladeleistung für 2027 jetzt richtig planen

Der Leistungspreis macht nicht das E-Auto teurer, sondern unüberlegtes Laden mit voller Leistung. Eine 11-kW-Wallbox mit begrenzbarer Leistung, Lastmanagement und Zeitsteuerung ist für das Einfamilienhaus eine gute Lösung. Wer sie so plant, zahlt laut den vorläufigen E-Control-Zahlen sogar weniger Netzentgelt als heute.

Die konkreten Beträge kommen mit der Tarifverordnung. Was du schon jetzt entscheiden kannst: welche Wallbox, welche Ladeleistung und ob ein Lastmanagement nötig ist.

Ladeleistung und Lastmanagement für 2027 planen lassen: Wir vermitteln dich kostenlos und unverbindlich an bis zu drei Elektrobetriebe aus deiner Region, die deinen Zählerkasten prüfen und eine Wallbox vorschlagen, die zum neuen Tarifsystem passt.

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Was Kundinnen und Kunden sagen

Rückmeldungen von Haushalten, die über uns einen regionalen Elektrobetrieb bekommen haben.

Wallbox + PV-Anlage
„Zwei Angebote bekommen, in Ruhe verglichen, entschieden. Die Kombination aus PV-Anlage und Wallbox rechnet sich bei uns schon nach wenigen Jahren. Die Vermittlung war kostenlos und ohne Druck.“
E. Schoberleitner Klagenfurt
Wallbox
„Kurzes Formular ausgefüllt, Rückruf noch am selben Tag. Der Elektriker war pünktlich, die 11-kW-Wallbox lief nach drei Stunden. Preis wie im Angebot, keine Überraschungen.“
R. Steininger St. Pölten
Wallbox
„Firmenwagen elektrisch, also musste daheim eine Wallbox her. Vom Ausfüllen der Anfrage bis zur Montage vergingen keine zehn Tage. Regionaler Betrieb, faire Preise, alles ordentlich dokumentiert für den Arbeitgeber.“
N. Pichler-Maad Wels
Wallbox
„Anfrage am Sonntagabend gestellt, am Montag hatten sich schon zwei Elektriker aus dem 22. Bezirk gemeldet. Die Wallbox für unser E-Auto war zwei Wochen später montiert. Unkomplizierter geht's nicht.“
M. Hofstätter Wien
Wallbox + PV-Anlage
„Wir wollten eigentlich nur eine Wallbox, der vermittelte Betrieb hat uns dann eine kombinierte Lösung mit PV-Anlage durchgerechnet. Das Angebot war fair, die Beratung ehrlich, jetzt laden wir großteils mit eigenem Sonnenstrom.“
S. Brunnbauer Graz
Wallbox
„Ich hatte vorher selbst drei Firmen angerufen und nie einen Rückruf bekommen. Über die Plattform ging es innerhalb von zwei Tagen. Der Elektriker aus der Region kannte sich auch mit der Förderung aus und hat beim Antrag geholfen.“
K. Leitgeb Linz
Wallbox
„Bei uns in der Tiefgarage war die Installation nicht ganz trivial. Der vermittelte Betrieb hat sich mit der Hausverwaltung abgestimmt und alles sauber gelöst. Genau dafür braucht man einen Profi aus der Region.“
T. Gruber-Painsi Innsbruck
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